Allgemeine Geschäftsbedingungen der Günther Spelsberg GmbH & Co. KG

  1. Geltungsbereich

    1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, in Ergänzung der „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie („Grüne Lieferbedingungen“ – GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern“ vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) e.V., gültig in der neuesten Fassung, der Günther Spelsberg GmbH & Co. KG – nachstehend auch „Hersteller“ genannt – und ihren Kunden. Die Bedingungen gelten ebenfalls für Lieferungen aus den Lagerbeständen von Handelsvertretern oder externen Lagern, die im Auftrag des Herstellers betrieben werden (Vertreterläger).

    2. Darüber hinaus finden folgende Erklärungen Anwendung:
      - Die „Gewährleistungsregeln von Herstellern von Installationsgeräten und -systemen“ in jeweils aktueller Fassung.
      - Die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie („Grüne Lieferbedingungen“ – GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern“ vom Zentralverband Elektrontechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) e.V., gültig in der aktueller Fassung.
      - Die Retourebedingungen des Herstellers in aktueller Fassung.

    3. Die Angebote des Herstellers richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB.

    4. Entgegenstehende oder abweichende (Einkaufs-) Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Hersteller ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens bei Annahme unserer Lieferung werden unsere Geschäftsbedingungen als allein maßgebend anerkannt.

  2. Regelungen zu Angeboten und Vertragsabschluss

    1. Alle in Katalogen, Preislisten, Werbematerialien oder auf der Webseite des Herstellers enthaltenen Angebote, Preise und Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer dar.

    2. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots des Käufers durch den Verkäufer zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung (z. B. Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung der Ware. Der Käufer kann keine Ansprüche aus dem Angebot stellen, bis eine Annahme des Verkäufers erfolgt ist.

    3. Bestellungen des Käufers sind für diesen rechtlich verbindlich und können per formloser E-Mail, Fax, EDI-Übertragung oder in PDF-Form übermittelt werden.

    4. Angebotene Preise sind nur innerhalb der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer gültig. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot und es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise.

  3. Regelungen zur Bestellung, Stornierung von Bestellungen, Mindestbestellmengen, Verpackungsmengeneinheiten, Sonderbestellungen sowie sonstige Bestimmungen zu besonderen Waren und Aufträgen

    1. Der Mindestauftragswert beträgt 100,- € netto. Bei Kleinstaufträgen unter einem Nettoauftragswert von 100,- € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € je Auftrag.

    2. Die in den Artikelstammdaten von uns definierten und kommunizierten Mindestbestellmengen für unsere Artikel sind bindend. Die aktuellen Artikelstammdaten können online unter www.spelsberg.de/stammdaten abgerufen oder jederzeit bei uns angefragt werden. Unterhalb der Mindestbestellmenge des jeweiligen Artikels platzierte Bestellmengen werden, ohne eine Rücksprache mit dem Käufer, auf die kommunizierte Mindestbestellmenge aufgerundet. Rücksendung wegen vermeintlicher Überlieferung aus Sicht des Käufers weisen wir in diesem Zusammenhang zurück.

    3. Der Hersteller behält sich das Recht vor, die bestellte Menge auf die nächstmögliche volle Verpackungseinheit aufzurunden. Eine Abweichung von mehr als zehn Prozent (10%) zur bestellten Menge wird, jedoch nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Käufer vorgenommen.

    4. Bei Produkten, welche speziell auf Wunsch des Käufers hergestellt, konzipiert oder modifiziert werden, ist der Rücktritt vom Kauf und das Rückgaberecht ausgeschlossen.

    5. Bei Sonderanfertigungen, insbesondere bei Produkten, die im Rahmen von Produktionsprozessen mit naturgemäß erhöhter Ausschussrate (wie z. B. Druck- oder Fräsaufträgen sowie Spritzguss mit Sonderfarben oder -kunststoffen) hergestellt werden, ist eine mengenmäßige Unter- und Überlieferung von bis zu fünf Prozent (5%) der Bestellmenge zulässig. Maßgeblich für die Faktura ist die tatsächlich an den Käufer ausgelieferte Menge.

    6. Aufträge, welche innerhalb der nächsten fünf (5) Werktage durch den Hersteller zur Auslieferung avisiert sind und bei denen dem Käufer ein entsprechender Liefertermin mitgeteilt wurde, können nur gegen eine Stornogebühr von 15% des Warenwertes storniert werden. Die Ausführungen aus Punkt lll. (4) bleiben hiervon unberührt.

    7. Sollte ein Artikel abgekündigt oder aus dem Sortiment des Herstellers genommen worden sein, besteht keine Verpflichtung zur Lieferung dieses Artikels. Der Käufer wurde in diesem Fall im Vorfeld über die Abkündigung informiert und erhielt eine angemessene Frist zur Bestellung des Produkts. Eine Lieferung nach Ablauf dieser Frist oder für abgekündigte Produkte ist ausgeschlossen. Der Hersteller übernimmt keine Haftung, falls ein Artikel nicht mehr lieferbar ist. Entsprechende Auftragspositionen werden sachgemäß storniert und der Käufer darüber in Kenntnis gesetzt.

  4. Regelungen zur Abwicklung von Rahmen- und Abrufaufträgen

    1. Platziert der Käufer einen Rahmen- oder Abrufauftrag beim Hersteller, verpflichtet sich dieser dazu, die vereinbarte Gesamtmenge dieses Auftrags abzunehmen.

    2. Soweit in den zum Auftrag vorliegenden Dokumenten oder einer anderweitigen Kommunikation (z.B. Angebot, Auftragsbestätigung, begleitendender E-Mail-Schriftverkehr) keine Angabe über die Laufzeit des Auftrags gemacht wird, verpflichtet sich der Käufer die Gesamtmenge innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten beim Hersteller abzurufen.

    3. Sollte der Käufer die vereinbarte Gesamtmenge nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Rahmen- bzw. Abrufauftrags abnehmen oder erklärt, dass er diese Menge nicht mehr abnehmen wird, ist der Hersteller berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und einer Frist von 6 (sechs) Wochen, die verbleibende Restmenge an die Adresse des Käufers zu liefern und in Rechnung zu stellen.

    4. Falls der Kunde explizit darauf besteht, die Ware nicht mehr zu benötigen und eine Lieferung der Restmenge ausschließt, gestattet er dem Hersteller ausdrücklich, ihm den Restwert des Rahmen- bzw. Abrufauftrags als Schadensersatz in Rechnung zu stellen.

  5. Regelungen zur Lieferung unserer Waren und Produkte

    1. Der Hersteller ist zu Teillieferungen von Bestellungen und Bestellpositionen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Teillieferungen werden vorgenommen, sofern diese dem Käufer zumutbar sind.

    2. Verzögert sich der Versand oder die Lieferung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft, so sind wir berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Monat der Verzögerung Lagergebühren in Höhe von 0,5% des Preises der betroffenen Liefergegenstände, jedoch insgesamt höchstens fünf Prozent (5%), zu erheben. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Lageraufwand nachzuweisen.

    3. Franko-Lieferungen (fracht- und verpackungsfreie Lieferung) erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Nettoauftragswert von 1.500,- €.

    4. Der Versand erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers, auch wenn eine Franko-Lieferung vereinbart ist.

    5. Kommt ein Lieferant des Herstellers seiner Lieferverpflichtung nicht rechtzeitig nach, so gerät der Hersteller ohne eigenes Verschulden nicht in Lieferverzug. In diesem Fall ist der Hersteller nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, insbesondere nicht für etwaige Verzögerungen oder Schäden, die dem Käufer durch die verspätete Lieferung des Lieferanten entstehen. Der Hersteller verpflichtet sich jedoch, den Käufer unverzüglich über die Verzögerung zu informieren und mögliche Alternativen (z.B. Teillieferungen oder Ersatzprodukte) anzubieten. Falls die Verzögerung länger als sechs (6) Wochen andauert, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

    6. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohmaterialien oder Arbeitskraft entbinden den Hersteller von der Lieferpflicht für die Dauer des Hindernisses. Der Hersteller wird den Käufer über solche Umstände unverzüglich informieren. „Höhere Gewalt“ im Sinne dieser Bedingungen ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegende Ereignis, das die Erfüllung vertraglicher Pflichten verhindert, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Epidemien oder Pandemien, Streiks oder ähnliche unvorhersehbare und unabwendbare Umstände.

    7. Kommt es zu Lieferverzögerungen, weil der Käufer dem Spediteur keine rechtzeitigen oder geeigneten Zeitfenster zur Anlieferung bereitstellt, so trägt der Käufer die Verantwortung für die daraus resultierenden Verzögerungen. Der Hersteller haftet nicht für etwaige Schäden oder Ansprüche, die aus dieser Verzögerung entstehen.

  6. Regelungen zur Eignung und Beschaffenheit unserer Produkte, Beanstandungen sowie Warenrücksendungen

    1. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung, Beschaffenheit und Anwendung unserer Waren befreien nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und EVU-Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Verarbeiter verantwortlich.

    2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich mitgeteilt werden. Verdeckte Mängel, die bei der Erstprüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs (6) Monaten nach Erhalt der Ware zu melden. Erkennbare Transportschäden müssen bei Annahme der Ware auf dem jeweiligen Frachtpapier vom Anlieferer mit Unterschrift bestätigt werden.

    3. Warenrücksendungen werden grundsätzlich vom Hersteller abgelehnt, soweit dieser nicht zuvor sein Einverständnis gegeben hat. Bei Nichtbeachtung haftet der Rücksender für alle entstehenden Kosten und Nachteile.

  7. Regelungen zu Urheberrechten, Nutzungsrechten sowie Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich vertraglicher Informationen

    1. Wir haben ausschließliche Urheberverwertungsrechte an allen von uns veröffentlichten Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, Stammdaten, Produktdatenblättern etc. Eine Nutzung dieser Inhalte ist ohne die Zustimmung des Herstellers nicht gestattet.

    2. Käufer und Hersteller bewahren Stillschweigen über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Angebotsstellung und Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet. Hierzu zählen auch Preis- und Zahlungskonditionen.

    3. Im Zuge eines Angebots von uns erstellte technische Zeichnungen unterliegen unserem Urheberrecht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  8. Regelungen zur Rechnungsstellung, Zahlungskonditionen und der Zusendung von Rechnungen

    1. Rechnungsbeträge sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto zu zahlen. Überschreitungen des Zahlungsziels berechtigen den Hersteller zur Erhebung von Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze.

    2. Sollte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, insbesondere bei Zahlungsrückständen, kann der Hersteller vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

    3. Der Hersteller ist berechtigt, dem Käufer Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln, insbesondere per E-Mail als PDF-Datei oder im Rahmen eines EDI-Verfahrens. Der Käufer erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen ausdrücklich einverstanden. Verlangt der Käufer stattdessen die Zusendung einer Rechnung in Papierform, berechnet der Hersteller hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Rechnung.

    4. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden Rechnungen, die nicht der üblichen Geschäftstätigkeit des Herstellers zuzurechnen sind (wie etwa der Verkauf einer Maschine oder die Anpassung eines Werkzeugs im Auftrag des Kunden), stets netto und ohne Gewährung von Skonto ausgestellt, mit einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen, unabhängig von den mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen. Dies gilt insbesondere für außergewöhnliche oder projektbezogene Leistungen, die außerhalb der regulären Liefer- und Leistungsvereinbarung erbracht wurden.

    5. Der Käufer verpflichtet sich, die Richtigkeit seiner angegebenen Lieferadresse sowie der USt-IdNr. zu gewährleisten. Sollte eine Lieferung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben zur Adresse oder USt-IdNr. einer steuerpflichtigen Behandlung unterliegen, trägt der Besteller die anfallenden Steuerbeträge.

    6. Im Falle einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß §§ 4 Nr. 1 lit. b) in Verbindung mit § 6a UStG oder einer Ausfuhrlieferung in ein Drittland gemäß § 6 UStG ist der Besteller verpflichtet, auf Aufforderung eine Gelangensbestätigung gemäß § 17a UStDV vorzulegen. Diese Bestätigung muss den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unterlässt der Besteller die Vorlage der Gelangensbestätigung innerhalb von 30 Tagen nach unserer Aufforderung, behalten wir uns vor, die Umsatzsteuer nachzuberechnen. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang der Gelangensbestätigung oder bis zur Zahlung der nachberechneten Umsatzsteuer vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den „Grünen Lieferbedingungen“ des ZVEI sowie Ziffer 4 dieser Zusatzbedingungen bleibt hiervon unberührt.

    7. Das ursprüngliche Zahlungsziel einer Rechnung wird nicht durch Differenzen, Belastungsanzeigen oder weiteren Diskrepanzen zwischen Hersteller und Käufer verändert. Die Rechnungslegung des Ursprungsbelegs ist maßgeblich. Im Nachtrag erstellte Gutschriften oder Rechnungskorrekturen verändern das ursprünglich zugrunde liegende Zahlungsziel nicht.

  9. Datenschutz

    1. Der Schutz von personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. Über den Umgang mit personenbezogenen Daten informieren wir in unserer Datenschutzerklärung separat. Mit einer Kontaktaufnahme zu uns bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und mit dieser einverstanden sind.

    2. Wir sind berechtigt, die zur Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über unsere Käufer, gleichgültig von wem sie stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

  10. Schlussbestimmungen

    1. Die Vertragssprache ist deutsch.

    2. Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

    3. Der Erfüllungsort für die Lieferung, Zahlung und sonstige vertragliche Leistung beider Seiten ist der Sitz des Anbieters in Schalksmühle.

    4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lüdenscheid.

    5. Sollten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den „Grünen Lieferbedingungen“ des ZVEI differierende Angaben zu ein und demselben Sachverhalt vorliegen, haben die Ausführungen dieser AGB Vorrang.

    6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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