Nutzungsbedingungen “Spelsberg Erwärmungsberechner”
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Anbieter des Webtools „Spelsberg Erwärmungsberechner“ („Tool“) ist die Günther Spelsberg GmbH + Co. KG, Im Gewerbepark 1, D 58579 Schalksmühle („Spelsberg“).
(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung des Tools durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB („Nutzer“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Der Nutzer versichert mit Beginn der Nutzung, Unternehmer zu sein und das Tool ausschließlich zu gewerblichen/beruflichen Zwecken zu verwenden. Spelsberg ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis (z. B. Firmenangaben, USt ID) zu verlangen und bei fehlendem Nachweis die Nutzung zu verweigern.
(4) Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn Spelsberg ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat.
§ 2 Gegenstand der Leistung, Zweck und Leistungsabgrenzung
(1) Spelsberg stellt das Tool als browserbasierte Webanwendung zur Verfügung. Das Tool dient der rechnerischen Unterstützung bei einer Erwärmungs-/Temperaturerhöhungsberechnung für Niederspannungs Schaltgerätekombinationen auf Grundlage der DIN EN 61439 1, Abschnitt 10.10.4 (nachfolgend „Norm“).
(2) Das Tool stellt eine unverbindliche Rechenhilfe dar. Spelsberg schuldet insbesondere nicht
a) eine Prüfung der vom Nutzer eingegebenen Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität oder Normkonformität,
b) eine Zertifizierung, „Freigabe“, Konformitätsaussage oder sonstige verbindliche Verifikation einer Schaltgerätekombination,
c) die Berücksichtigung sämtlicher anwendungs- oder einbauspezifischer Randbedingungen (z. B. tatsächliche Umgebungsbedingungen, Einbausituation, Alterung, Fertigungstoleranzen, kundenspezifische Abweichungen)
d) eine stets aktuelle Abbildung zukünftiger Änderungen der Norm, behördlicher Anforderungen oder technischer Standards.
(3) Die Tool Ergebnisse hängen maßgeblich von den Eingaben, Annahmen und Parametern des Nutzers ab. Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für
a) die Auswahl der anwendbaren Normen und Nachweisverfahren,
b) die technische Auslegung, Konstruktion, Prüfung und Dokumentation der Schaltgerätekombination,
c) die Prüfung der Tool Ergebnisse auf Plausibilität sowie die Entscheidung, ob ergänzende/alternative Nachweise (z. B. Messungen/Tests) erforderlich sind.
(4) Die Tool Ergebnisse stellen keine Beschaffenheitsangabe, keine Garantie und keine Zusicherung dar.
§ 3 Vertragsschluss, Zugang, optionales Nutzerkonto
(1) Das Tool kann ohne Registrierung genutzt werden. Der Nutzungsvertrag kommt in diesem Fall mit Aufruf und tatsächlicher Nutzung des Tools zustande. Voraussetzung für den Erhalt der Tool-Ergebnisse ist die aktive Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen.
(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, bestimmte Funktionen, eine bestimmte Ausgestaltung oder Weiterentwicklung des Tools besteht nicht.
§ 4 Nutzungsrechte am Tool (Lizenz), Verbot der Rechteübertragung
(1) Spelsberg räumt dem Nutzer für die Laufzeit des Nutzungsvertrags ein einfaches (nicht ausschließliches), widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Tool im bereitgestellten Umfang über einen Browser zu nutzen, und zwar ausschließlich zu internen geschäftlichen Zwecken des Nutzers im Rahmen seiner Projekte.
(2) Dem Nutzer werden keine weitergehenden Rechte eingeräumt. Insbesondere ist es untersagt, das Tool oder Teile hiervon
a) zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen (außer im Rahmen der bestimmungsgemäßen Browsernutzung),
b) zu dekompilieren, zu reverse engineeren, zu disassemblieren oder anderweitig den Quellcode/Algorithmen abzuleiten,
c) zu verändern, zu bearbeiten oder abgeleitete Werke zu erstellen,
d) Dritten als „Service“ zur Verfügung zu stellen (z. B. Timesharing/Servicebureau), soweit dies über die interne Nutzung hinausgeht.
(3) Automatisierte Abfragen (z. B. Bots, Scraping, Crawling, Massendownloads, Lasttests ohne Zustimmung) sind untersagt. Spelsberg darf solche Zugriffe technisch unterbinden.
§ 5 Rechte an Ergebnissen/Reports und zulässige Weitergabe
(1) Soweit das Tool Ausgaben (z. B. Berechnungsergebnisse, Protokolle, Berichte/Exports) erzeugt („Outputs“), räumt Spelsberg dem Nutzer hieran ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Outputs für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden, insbesondere für
a) Projektdokumentation,
b) interne Planung/Engineering,
c) Kommunikation mit Kunden, Partnern, Prüfern oder Behörden im Rahmen des jeweiligen Projekts.
(2) Eine Weitergabe der Outputs ist nur im sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt zulässig. Unzulässig ist insbesondere die systematische Sammlung/Veröffentlichung von Outputs als Datenbank oder die Nutzung zum Aufbau/Training konkurrierender Tools.
(3) Marken, Kennzeichen, Urhebervermerke und Schutzrechtskennzeichnungen dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden, soweit dies nicht zwingend für die projektbezogene Weitergabe erforderlich ist.
§ 6 Pflichten des Nutzers, Mitwirkung, Sorgfalt
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich zutreffende, vollständige und fachlich geeignete Eingaben zu machen und die Tool Ergebnisse fachkundig zu prüfen.
(2) Der Nutzer hat das Tool so zu verwenden, dass die Sicherheit und Integrität der Systeme von Spelsberg nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere hat er Angriffe, Störungen, Überlastungen, das Einschleusen von Schadsoftware sowie das Ausnutzen von Sicherheitslücken zu unterlassen.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen des Tools
(1) Spelsberg ist bemüht, das Tool verfügbar zu halten, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (kein SLA).
(2) Spelsberg darf das Tool jederzeit warten, aktualisieren, ändern, beschränken oder (insgesamt oder teilweise) einstellen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, zur Fehlerbehebung, aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder geänderter rechtlicher/technischer Anforderungen.
(3) Spelsberg ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor nicht vertragsgemäßer Nutzung zu treffen (z. B. Rate Limiting, Captcha, Sperrung von IP Bereichen).
§ 8 Vergütung
Die Nutzung des Tools erfolgt – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – kostenlos.
§ 9 Geistiges Eigentum, Schutzrechte
(1) Das Tool einschließlich Software, Datenstrukturen, Masken, Texte, Grafiken und sonstiger Inhalte ist urheber und leistungsrechtlich geschützt. Alle Rechte verbleiben bei Spelsberg bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Der Nutzer darf Inhalte, die über das Tool abrufbar sind, nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung verwenden.
§ 10 Datenverarbeitung, Vertraulichkeit, Speicherung
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Spelsberg.
(2) Spelsberg verarbeitet vom Nutzer eingegebene Daten und technische Nutzungsdaten (z. B. Logfiles) soweit erforderlich, um das Tool bereitzustellen, zu sichern und zu verbessern sowie Missbrauch zu erkennen und abzuwehren.
(3) Der Nutzer stellt sicher, dass er zur Eingabe und Übermittlung der von ihm verwendeten Daten berechtigt ist und dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
(4) Da das Tool keine Speicher-/Projektfunktionen bietet, ist der Nutzer für die eigene Sicherung seiner Daten/Projekte verantwortlich (z. B. Export/Download).
§ 11 Sperrung und Kündigung
(1) Spelsberg kann die Nutzung ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn
a) der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt,
b) Sicherheitsrisiken bestehen,
c) der Verdacht einer missbräuchlichen/automatisierten Nutzung besteht, oder
d) dies zur Abwehr von Schäden oder Rechtsverstößen erforderlich ist.
(2) Der Nutzungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden, soweit keine Laufzeit vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags enden die Nutzungsrechte am Tool; projektbezogene Nutzungsrechte an bereits erzeugten Outputs nach Ziffer 5 bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
(1) Spelsberg haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Spelsberg, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet Spelsberg der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Spelsberg bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für Nachteile oder Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer Tool Ergebnisse ungeprüft übernimmt oder auf deren Grundlage technische/wirtschaftliche Entscheidungen trifft, haftet Spelsberg nicht, soweit nicht nach Ziffer 12.1 oder 12.2 zwingend gehaftet wird. Insbesondere übernimmt Spelsberg keine Haftung für die Richtigkeit/Vollständigkeit der Ergebnisse, wenn diese (auch) auf unzutreffenden/unvollständigen Eingaben oder projekt-/einbauspezifischen Umständen beruhen, die das Tool nicht abbildet.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche, einschließlich vorvertraglicher Ansprüche. Zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(6) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(7) Soweit Spelsberg dem Nutzer unentgeltlich Leistungen erbringt, bleibt eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit – über Ziffer 12.2 hinaus – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Freistellung
Der Nutzer stellt Spelsberg von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Spelsberg wegen einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung des Tools durch den Nutzer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Nutzer die Inanspruchnahme zu vertreten hat.
§ 14 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) Spelsberg kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzes-/Rechtsprechungsänderungen, Sicherheitsanforderungen, Funktionsänderungen des Tools).
(2) Spelsberg wird Änderungen in geeigneter Weise bekannt geben (z. B. im Tool/auf der Website).
(3) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Spelsberg wird den Nutzer bei Bekanntgabe gesondert auf Frist und Rechtsfolge hinweisen.
(4) Widerspricht der Nutzer fristgerecht, kann Spelsberg den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen, sofern das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
(5) Erfüllungsort ist Schalksmühle. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag ist – soweit zulässig – Schalksmühle.