Nutzungsbedingungen Spelsberg Wallbox Management-Tool

Version 2025-07-31

1. Allgemein

(1) Die Spelsberg Wallbox ist ein System zum Laden der Akkumulatoren von Elektrofahrzeugen und umfasst eine Ladestation, auch Wallbox genannt, sowie das kostenlose Spelsberg Wallbox Management-Tool (bezeichnet als „Tool“). Das Tool wird von der Günther Spelsberg GmbH + Co. KG, Im Gewerbepark 1, D-58579 Schalksmühle (nachfolgend „Spelsberg“ genannt) für die Nutzung durch den Endnutzer und Installateur der Ladestation (nachfolgend „Nutzer“) bereitgestellt.
(2) Die Dienste dieses Tools ermöglichen dem Endnutzer die Anzeige der Ladevorgänge und dem Installateur die Einstellung wichtiger Parameter für den sicheren Betrieb der Ladestation. Der Nutzer erhält durch das Tool die Möglichkeit, sich verschlüsselt auf der Wallbox anzumelden, um Berechtigung zu verwalten und Daten über die Dauer und Energie der Ladevorgänge einzusehen.
(3) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Leistungen von Spelsberg im Zusammenhang mit der Nutzung des Tools gegenüber Endnutzern und Installateuren.
(4) Die Nutzung des Tools setzt voraus, dass der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen zustimmt. Durch das Herunterladen und/ oder das Installieren dieses Tools erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzugsbedingungen einverstanden und erkennt diese ohne Einschränkung verbindlich an. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienste dieses Tools erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen.

2. Registrierung, Bereitstellung, Verfügbarkeit

(1) Spelsberg stellt das Tool zum kostenlosen Download auf der Homepage zur Verfügung. Verzögerungen bei der Bereitstellung der Software liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Spelsberg und begründen daher weder Ansprüche des Nutzers gegen Spelsberg noch ein Recht des Nutzers zur Vertragsbeendigung.

(2) Eine Registrierung zur Nutzung der Dienste des Tools ist nicht erforderlich. Um die Dienste dieses Tools nutzen zu können, muss der Nutzer sich mit einem ihm durch Spelsberg zur Verfügung gestellten QR-Code anmelden.
(3) Zur vollständigen Nutzung aller angebotenen Dienste ist ggf. Zugang zum Internet erforderlich. Die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand des Vertrags. Spelsberg schuldet weder den Zugang zum Internet noch die Bereitstellung eines Browsers.
(4) Spelsberg garantiert eine Verfügbarkeit seiner Services von 98% im Jahresmittel. Auf Grund von Serverwartungen und Wartungen der Dienste des Spelsberg Wallbox Systems kann eine 100%ige Verfügbarkeit nicht garantiert werden.
(5) Spelsberg wird diesen Vertragstext nach Zustandekommen des Nutzungsvertrages nicht speichern. Der Vertragstext ist dem Nutzer nicht mehr zugänglich und sollte deshalb zuvor durch den Nutzer gespeichert werden.

3. Nutzungsrechte, Eigentumsrechte

(1) Spelsberg räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares und unterlizensierbares Recht zur Nutzung des Tools in der jeweils aktuellsten Version in Form des Objektcodes für Installation und Benutzung auf einer unbegrenzten Anzahl von Endgeräten ein.
(2) Darüber hinaus gehende Rechte erwirbt der Nutzer nicht, insbesondere ist der Nutzer nicht berechtigt. das System bzw. die Funktionen des Tools und der Ladestation zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu verändern, zu bearbeiten oder abweichende Versionen in Komponenten oder Softwareteilen anzufertigen. Die Einräumung von Unterlizenzen ist nicht gestattet, der Nutzer hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Quell und/oder Source-Codes.
(3) Spelsberg ist Inhaber aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und aller anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit den Diensten dieses Tools.

4. Schutzmaßnahmen, Anpassungen, Updates

(1) Spelsberg ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Tools zu treffen.
(2) Spelsberg kann das Tool (einschließlich deren Systemanforderungen) jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, von geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), des Schutzes der Systemsicherheit oder der Fortentwicklung des Systems (zur Klarstellung: im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen schuldet Spelsberg jedoch keine Fortentwicklung des Systems) erforderlich ist.

5. Nutzungsgebühr und Nutzungsdauer

Die Nutzung des Spelsberg Wallbox Tools ist kostenfrei.

6. Support

Spelsberg stellt für die Benutzer einen kostenlosen Online-Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Tools zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Know-How-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung des Systems. Der Support erfolgt per Kontaktformular auf der Online-Supportseite der Spelsberg Homepage.

7. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Spelsberg kann diese Nutzungsbedingungen aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder Änderungen von Produkten und Dienstleistungen anpassen. Änderungen gelten mit Akzeptanz oder erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen hat. Spelsberg wird den Nutzer jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen. Sofern der Nutzer der Änderung dieser Nutzungsbedingungen widerspricht, behält sich Spelsberg das Recht vor, die Nutzungsberechtigung des Tools zu entziehen.

8. Gewährleistung

(1) Spelsberg gewährleistet, dass das Tool zum Zeitpunkt der Bereitstellung dem vertragsgemäßen Zustand entspricht und ihrer Nutzung durch den Nutzer im vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Ersterwerbs des Tools keine Rechte Dritter entgegenstehen. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Tools gilt dies nur, wenn der Nutzer nachweist, dass sich das Tool im Zeitpunkt der Bereitstellung nicht in vertragsgemäßem Zustand befunden hat.
(2) Spelsberg informiert auf seinem Webauftritt, erreichbar unter https://www.spelsberg.de/loesungen/elektromobilitaet/wallbox/ über Aktualisierungen des Tools und stellt diese dort zum Abruf bereit. Dem Nutzer steht es frei, die jeweilige Aktualisierung herunterzuladen und zu installieren. Installiert der Nutzer die durch Spelsberg bereitgestellten Aktualisierungen nicht, haftet Spelsberg nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand des Tools, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist.

9. Haftung

(1) Spelsberg haftet unbeschränkt für

  • die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Spelsberg, Spelsbergs gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Spelsberg, Spelsbergs gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
  • Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit und
  • Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

(2) Spelsberg haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Spelsberg, Spelsbergs gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von Spelsberg, Spelsberg gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erfolgt, ist die Haftung von Spelsberg der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für Spelsberg zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
(3) Vorbehaltlich der Ziffern 8.(1) und 8.(2) haftet Spelsberg nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig durch Spelsberg, Spelsberg gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Eine über die in dieser Ziffer geregelten Fälle hinausgehende Haftung von Spelsberg ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht, salvatorische Klausel

(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Nutzungsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von Spelsberg erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn Spelsberg hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle von Regelungslücken werden die Parteien eine Regelung treffen, die sie getroffen hätten, wenn sie den betreffenden Punkt bei Abschluss der Nutzungsbedingungen bedacht hätten.
(3) Der Nutzer kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von Spelsberg unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Nutzungsvertrag als Verbraucher abgeschlossen wurde und der Nutzer zu diesem Zeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(5) Soweit der Nutzer bei Abschluss dieses Nutzungsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Spelsberg aus Deutschland verlegt haben oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Schalksmühle.
(6) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/21 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Spelsberg nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

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