E-Mobilität für Mehrfamilienhäuser: Gefördert & zukunftssicher
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern – vom Ladepunkt bis zu den notwendigen Baumaßnahmen. Setze bei E-Mobilität an einem Mehrparteienhaus auf Spelsberg.
Was sollte eine Wallbox in einem Mehrparteienhaus bieten?
Dynamisches Lastmanagement
Zugangskontrolle per RFID, Autocharge oder Plug&Charge
Smarte Steuerung
Flexible Netzwerkverbindung (LAN/WLAN)
Integrierten DC-Schutz
Integrierte MID-Energiezähler
→ Die ideale Lösung: Die Spelsberg Wallbox Smart Pro –
Minimalistisches Design verbunden mit smarter Technik.
Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus endlich wirtschaftlich umsetzen
Gerade in Bestandsgebäuden ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur häufig mit technischen und organisatorischen Hürden verbunden. Genau hier setzt das Förderprogramm an: Unterstützt werden Projekte in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, um den Zugang zu privater Ladeinfrastruktur zu erleichtern und den Ausbau im Wohnumfeld zu beschleunigen.
Mit der Spelsberg Wallbox Smart Pro und einem skalierbaren Lastmanagement lässt sich diese Anforderung praxisnah umsetzen – von der ersten Ausbaustufe bis zur späteren Erweiterung.

Erhalte einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladepunkte mit technischer Ausrüstung, Netzanschluss, erforderliche Installationen sowie notwendige Baumaßnahmen.
Wenn zudem ein Ladepunkt installiert wird, kann die Förderung 1.500 Euro betragen. Hierfür eignet sich die Spelsberg Wallbox Smart Pro.
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder auch Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Die Förderung erfolgt über drei separate Aufrufe, die die verschiedenen Zielgruppen ansprechen.
Was dabei zu beachten ist:
Es betrifft ein bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland
Die Ladeinfrastruktur ist nur für Bewohnerinnen und Bewohner, also nicht öffentlich zugänglich
Nach Maßnahmenabschluss müssen pro Mehrparteienhaus mindestens 20% der Wohnstellplätze bzw. mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden (Vorverkabelung ist ausreichend)
Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor
Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien, auch Ökostromtarife.
Stelle deinen Förderantrag ab dem 15.04.2026.


















