Hinweise zur Übergabe einer Anlage: Spelsberg

Prüfprotokoll Übergabe an den Endkunden

Auszug aus den Festlegungen der Prüffristen der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3):

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: 
Prüffrist 4 Jahre

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: 
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter: 
In stationären Anlagen 6 Monate, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich

Abnahme durch den Endkunden und Übergabe der funktionsfertigen Anlage
Als Abschluss der Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme und Übergabe an den Endkunden. Mit Auslieferung der dazugehörigen Enddokumentation, Prüfprotokolle und Übergabeberichte wird der Auftrag abgeschlossen. 

Es ist empfehlenswert einen Übergabebericht und ein Prüfprotokoll zu erstellen. Hier bietet sich der Vordruck des ZVEH an.

Prüffristen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:

  1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
  2. In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
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