Prüfungen und Prüfverfahren nach UL: Spelsberg

Prüfungen und Prüfverfahren nach UL – Underwriters Laboratories

Die erwähnten Prüfungen beziehen sich auf die Normen

  • UL 94
  • UL 50
  • UL 746C

mit allen dazugehörigen Ergänzungen und Erweiterungen.

UL 94
“Tests for Flammability of Plastic Materials for Parts in Devices and Applications” (Tests zur Brennbarkeit von Kunststoffen für Teile in Geräten und Anwendungen)
Diese Vorschrift beschreibt die Prüfung zur Beurteilung und Klassifizierung  der Brennbarkeit von Kunststoffen.

UL 50
“Standard for electrical equipment intended to be installed and used  in non-hazardous locations” (Standard für elektrische Geräte zur Installation und zum Gebrauch außerhalb von Ex-Bereichen)
Diese Vorschrift setzt Standards für elektrotechnische Geräte, die nicht für explosionsgefährdete Bereiche vorgesehen sind. 

UL 746C
“Standard for safety for polymeric materials – use in electrical equipment evaluations” (Standard zur Sicherheit von Polymer-Materialien – Gebrauch in elektrischem Zusammenhang)
Diese Vorschrift setzt Standards für Materialien aus Polymer, zum Gebrauch in elektrischen Geräten.

Prüfung zum Nachweis gegen mechanische Beanspruchung

UL 746C
Um den Schutz gegen mechanische Beanspruchung nachzuweisen, muss auf das zu prüfende Betriebsmittel Schlagbeanspruchung ausgeübt werden. Betriebsmittel, die für den Außenbereich vorgesehen sind, werden zur Vorbereitung für drei Stunden in einem Kälteschrank auf -35 ± 2 °C abgekühlt und anschließend verwendungsgemäß auf einen starren Rahmen montiert. Im kalten Zustand wird ein einzelner Schlag, mit einer Stahlkugel von 50,8 mm (2 Inch) Durchmesser und einem Gewicht von 0,535 kg (1,18 Pound), auf die zu prüfende Fläche ausgeübt.

Um den Nachweis zu erbringen, darf der Prüfling keine Beschädigungen aufweisen, die den ordnungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Ferner darf die vorgesehene Schutzart nicht negativ verändert werden.

Prüfung zur Brennbarkeit von Kunststoffen für Teile in Geräten und Anwendungen

UL 94
Die Prüfung wird mit offener Flamme durchgeführt. Dabei hat sie je nach Klassifizierung eine Leistung von 50 Watt (20 mm hohe Flamme) oder 500 Watt (125 mm hohe Flamme). Die Zündquelle wirkt bei der Horizontalbrennprüfung (HB) 30 s, bei der Vertikalbrennprüfung (V) zweimal 10 s und bei der 5V-Prüfung fünfmal 5 s auf den Probekörper ein und wird anschließend wieder entfernt. Dabei werden die Brennzeit und bei den V-Prüfungen auch das Abfallen brennender Teile beurteilt. Ein unter der Prüfanordnung platzierter Wattebausch darf sich nicht entzünden.

Klassifizierungen:
Eine Materialprobe (Dicke < 3mm) wird horizontal über eine Flamme mit 50 W Leistung und einer Höhe von 20 mm angeordnet.

Klassifizierung

Bedingungen

HB

Selbstverlöschend

HB75

Abbrennung < 75 mm/min.

HB45

Abbrennung < 40 mm/min.

Eine Materialprobe wird vertikal über eine Flamme mit 50 W Leistung und einer Höhe von 20 mm angeordnet.

Klassifizierung

Bedingungen

V-2

Selbstverlöschend bis 30 s nach Entfernen der Flamme, brennendes Abtropfen zulässig

V-1

Selbstverlöschend bis 30 s nach Entfernen der Flamme, kein brennendes Abtropfen zulässig

V-0

Selbstverlöschend bis 10 s nach Entfernen der Flamme, kein brennendes Abtropfen zulässig

Eine Materialprobe wird vertikal über eine Flamme mit 500 W Leistung und einer Höhe von 125 mm ± 10 mm angeordnet.

Klassifizierung

Bedingungen

5VB

Selbstverlöschend, kein brennendes Abtropfen, Brandlöcher sind zulässig

5VA

Selbstverlöschend, kein brennendes Abtropfen, keine Brandlöcher zulässig

Hinweis:
Gemäß UL50 muss ein Endprodukt aus Isolierstoff die Flammenprüfung nach UL 746C, Chapter 17 „Flammability – 127 mm (5 Inch) flame“ bestehen. 
Somit ist es möglich, dass ein Endprodukt, gefertigt aus einem Material mit geringerer Materialqualifizierung als 5VA, eine Zertifizierung/Qualifizierung nach UL 50 erlangt.

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